Page 62 - RAFI_ESG_202308014
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baren gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen öf- 2.8 Wahrung des fairen und freien Wettbe- 2.12 Berücksichtigung des Datenschutzes Überprüfung dürfen Vertreter des Geschäftspartners
fentlicher Ausschreibungen, sind die jeweiligen werbs Zum Schutz der Privatsphäre bestehen sowohl jederzeit anwesend sein. Auch findet eine solche
gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des frei- RAFI respektiert bedingungslos die weltweit international als auch national besondere ge- Prüfung ausschließlich nach vorheriger Ankündigung
en und fairen Wettbewerbs zwingend zu beach- anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetze setzliche Vorschriften für den Umgang mit per- und zu den regulären Betriebszeiten sowie unter Be-
ten. Ist ein (potenzieller) Geschäftspartner von zum Schutz des fairen und freien Wettbewerbs. sonenbezogenen Daten und Informationen von achtung des jeweils anwendbaren Rechts, insbeson-
öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen, Uns ist bewusst, dass Kartelle und sonstige Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen dere im Einklang der Geschäftsgeheimnis- und Da-
ist dies RAFI vor einer Auftragsvergabe anzuzei- Wettbewerbsverzerrungen Schäden für RAFI, Betroffenen. RAFI hält die jeweils anwendba- tenschutzgesetze, statt.
gen. Marktbegleiter, Lieferanten oder Kunden aber ren, geltenden Datenschutzgesetze ein. Über- In jedem Fall aber behält sich RAFI das Recht vor,
insbesondere für Endverbraucher bedeuten dies werden personenbezogene Daten aus- mittels eines Selbstbeurteilungsbogens (auch von
2.5 Einschaltung von Geschäftspartnern mit können. Daher treffen wir zum Wohle aller schließlich zweckgebunden, nach den Grund- beauftragten Dritten) die Einhaltung der Grundprinzi-
Mittler- oder Repräsentanten Funktion Marktteilnehmer weder schriftlich noch münd- sätzen der Datenvermeidung und Datenspar- pien dieses „Code of Conduct“ abzufragen bzw. sich
Werden seitens RAFI-Geschäftspartner zur Ein- lich wettbewerbswidrige Absprachen und stim- samkeit sowie im Einklang mit den gesetzlichen durch den Geschäftspartner bestätigen zu lassen.
leitung oder Abwicklung einer Geschäftsbezie- men uns nicht über wettbewerbsrelevante In- Vorschriften verarbeitet. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften
hung externe Berater, insbesondere solche mit formationen mit Wettbewerbern, Lieferanten haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
Mittler- oder Repräsentationsfunktion, einge- oder Kunden ab. 2.13 Sicherheit in der Supply Chain derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen
schaltet, ist uns dies im Vorfeld mitzuteilen. In RAFI verfolgt das Ziel sicherzustellen, dass Vorschriften, soweit sie in diesem „Code of Con-
jedem Fall sind die jeweils anwendbaren ge- 2.9 Untersagung von Insidergeschäften und sämtliche Betriebs- und Verarbeitungsorte, an duct“ nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrück-
setzlichen Vorschriften zwingend zu beachten. Behandlung von Geschäftsinformationen denen für RAFI bestimmte Produkte hergestellt, lich ausgeschlossen werden.
Von unseren Geschäftspartnern ist insbesonde- RAFI bekennt sich zur Verhinderung sog. Insi- ver- oder bearbeitet, gelagert und/oder verladen RAFI ist berechtigt, den vorliegenden „Code of Con-
re sicherzustellen, dass eine an Berater zu be- dergeschäfte. Dies bedeutet, dass unterneh- werden bzw. an denen Dienstleistungen für duct“ jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu
zahlende Vergütung nicht als Korruptionsmittel mensinterne und zumeist nicht öffentliche Infor- RAFI erbracht werden, im Rahmen einer integ- ändern. Über künftige Änderungen werden die Ge-
missbraucht und ausschließlich für tatsächlich mationen vertraulich behandelt und nicht für ren, zuverlässigen und sicheren Lieferkette vor schäftspartner im Einzelfall direkt und/oder durch-
und nachweislich erbrachte Beratungs- und Ver- den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, unbefugten Zugriffen Dritter geschützt sind. elektronische Mitteilung informiert.
mittlungsleistungen geleistet wird. Ein wichti- anderen Wertpapieren oder Finanzinstrumenten Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Standards
ges Merkmal hierfür ist ein angemessenes Ver- genutzt oder weitergeben werden. Wir ver- in der IT- und Datensicherheit. Folgen bei Verstößen gegen den RAFI „Code of
hältnis zwischen der zu leistenden Vergütung pflichten uns folglich, börsenkursrelevante (Insi- Conduct"
und der zu tätigenden Leistung bzw. Arbeit. der-) Informationen stets unter Berücksichti- 2.14 Arbeitnehmervertretung Im Falle schwerwiegender Verstöße führen Compli-
gung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu be- Wir bekennen uns offen dazu, mit Gewerkschaf- ance Officer, lokale Personalleitung oder Fachkräfte
2.6 Verbot der Geldwäsche und Finanzierung handeln. Geschäftsinformationen, wie Daten ten und Arbeitnehmervertretungen vertrauens- für Arbeitssicherheit angemessene Untersuchungen
von terroristischen Organisationen und Berichte über Geschäftstätigkeiten o. Ä., voll, interessengerecht und transparent zusam- durch.
Geldwäsche liegt vor, wenn illegal erworbene werden stets wahrheitsgetreu und im Einklang menzuarbeiten. Wir respektieren das Grund- Handlungen, die gegen diese Richtlinie verstoßen
finanzielle Mittel oder andere unrechtmäßig be- mit den jeweils geltenden Gesetzen veröffent- recht aller Beschäftigten, sich an solchen Verei- werden umgehend korrigiert. Es können Disziplinar-
zogene Vermögensgegenstände dem legalen licht. nigungen zu beteiligen oder solche zu bilden. maßnahmen eingeleitet werden, die bis hin zur Be-
Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung deren Wird dieses Recht durch lokale Gesetze einge- endigung des Beschäftigungsverhältnisses führen
Herkunft zugeführt werden. Terrorismusfinan- 2.10 Umgang mit Unternehmensvermögen schränkt, unterstützen wir legale Alternativen können. Die Anzeige von Verstößen gegen diese
zierung liegt vor, wenn finanzielle oder sonstige Materielles und immaterielles Vermögen ande- einer Richtlinie ziehen keinerlei nachteilige Auswirkungen
Mittel aufgewendet und bereitgestellt werden, rer Unternehmen wird von RAFI stets geachtet. Arbeitnehmervertretung. auf das Beschäftigungsverhältnis nach sich. Eine
um terroristische Organisationen, Vereinigun- Unsere Beschäftigten, die im Rahmen der Ge- entsprechende Whistleblowing-Richtlinie ist imple-
gen oder Straftaten zu unterstützen. schäftsbeziehung mit Betriebsvermögen Dritter 2.15 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhand- mentiert.
zu tun haben, behandeln dieses pfleglich und lungen Zum Teil ist auch RAFI gegenüber seinen Geschäfts-
RAFI bucht sowohl eingehende als auch ausge- setzen es nicht missbräuchlich oder für private RAFI verpflichtet sich, im Rahmen lokaler Ge- partnern dazu verpflichtet, gleichlautende, wie in die-
hende Zahlungen direkt den jeweils korrespon- Zwecke ein. setze und Bestimmungen, den Mitarbeitern das sem „RAFI Code of Conduct“ ausgeführte Grund-
dierenden Leistungen zu. Außerdem stellen wir Recht auf Versammlungsfreiheit, Gewerkschaf- prinzipien zu erfüllen und diese auch innerhalb der
sicher, dass keine geltenden gesetzlichen Be- 2.11 Informationssicherheit und Schutz von ten beizutreten und sich an Tarifverhandlungen Lieferkette weiterzureichen bzw. deren Einhaltung
stimmungen gegen Geldwäsche oder Terrorfi- geistigem Eigentum zu beteiligen, zu gewähren. sicherzustellen.
nanzierung verletzt und oder mit derartigen Un- RAFI respektiert Patente, Betriebs- und Ge- Aufgrund dessen liegt es in alleinigem Ermessen von
ternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten schäftsgeheimnisse sowie Know-how seiner RAFI, Geschäfts- oder Lieferbeziehung zu einem Ge-
werden. Geschäftspartner. Ohne deren ausdrückliche Schulungen sowie Kontroll- und Änderungsvor- schäftspartner durch eine außerordentliche Kündi-
vorherige schriftliche Zustimmung werden die- behalt gung zu beenden, sollte dieser gegen eine der oben
2.7 Zölle, Steuern und Exportkontrolle se von RAFI weder veröffentlicht noch an Dritte Um die Umsetzung der Grundprinzipien und die Ein- ausgeführten Prinzipien verstoßen. Dessen ungeach-
Als Unternehmen, das global agiert und grenz- weitergegeben. Um die Gefahr der Nutzung von haltung dieses „Code of Conduct“ zu gewährleisten, tet behält sich RAFI das Recht vor, alternative Maß-
überschreitende Liefer- und Geschäftsbeziehun- Plagiaten und gefälschten Materialien vorzubeu- schulen wir unsere Beschäftigten nachweisbar und nahmen zu ergreifen, wenn und soweit der betref-
gen unterhält, erkennt RAFI an, dass gerade der gen, betreibt RAFI einen wirksamen Prozess, kontinuierlich. fende Geschäftspartner zur Abwendung vorgenann-
grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr durch diese zu identifizieren. Hierbei entdeckte Plagia- RAFI behält sich das Recht vor, die Einhaltung der in ter Konsequenzen plausibel nachweisen kann, dass
Exportkontrollen gewissen Beschränkungen, te oder gefälschte Materialien werden nicht diesem „Code of Conduct“ ausgeführten Grundprin- er den Verstoß unverzüglich abgestellt und taugliche
Genehmigungsvorbehalten, Verboten oder weiterverarbeitet zipien bei Geschäftspartnern durch Experten und/ Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Ver-
sonstigen Überwachungsmaßnahmen unter- und der Originalteilehersteller (OEM) oder die oder selbst vor Ort zu überprüfen. Bei einer solchen stöße implementiert hat.
liegt. Insofern verpflichten wir uns zur Einhal- zuständigen Strafverfolgungsbehörden benach-
tung aller anwendbaren Vorschriften für den Im- richtigt. RAFI hält alle nationalen Gesetze zum
port und Export unserer Güter, Dienstleistun- Verkauf seiner Produkte an Nicht-OEM-Kunden Berg, 22.Juni 2022
gen und Informationen sowie des Zoll-, Außen- ein und stellt deren gesetzeskonforme Nutzung
wirtschafts- und Steuerrechts. vertraglich sicher.
Dr. Lothar Seybold Lothar Arnold
CEO CFO