Page 62 - RAFI_ESG_202308014
P. 62

62                                                                                                                                                                                                                                      63


                              baren  gesetzlichen  Vorgaben.  Im  Rahmen  öf-  2.8 Wahrung des fairen und freien Wettbe-         2.12 Berücksichtigung des Datenschutzes    Überprüfung dürfen Vertreter des Geschäftspartners
                              fentlicher Ausschreibungen, sind die jeweiligen          werbs                                       Zum Schutz der Privatsphäre bestehen sowohl  jederzeit  anwesend  sein.  Auch  findet  eine  solche
                              gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des frei-  RAFI  respektiert  bedingungslos  die  weltweit      international  als  auch  national  besondere  ge- Prüfung ausschließlich nach vorheriger Ankündigung
                              en und fairen Wettbewerbs zwingend zu beach-  anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetze            setzliche Vorschriften für den Umgang mit per- und zu den regulären Betriebszeiten sowie unter Be-
                              ten.  Ist  ein  (potenzieller)  Geschäftspartner  von   zum Schutz des fairen und freien Wettbewerbs.   sonenbezogenen Daten und Informationen von  achtung des jeweils anwendbaren Rechts, insbeson-
                              öffentlichen  Ausschreibungen  ausgeschlossen,   Uns  ist  bewusst,  dass  Kartelle  und  sonstige   Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen  dere  im  Einklang  der  Geschäftsgeheimnis-  und  Da-
                              ist dies RAFI vor einer Auftragsvergabe anzuzei-  Wettbewerbsverzerrungen  Schäden  für  RAFI,       Betroffenen.  RAFI  hält  die  jeweils  anwendba- tenschutzgesetze, statt.
                              gen.                                        Marktbegleiter,  Lieferanten  oder  Kunden  aber         ren,  geltenden  Datenschutzgesetze  ein.  Über- In  jedem  Fall  aber  behält  sich  RAFI  das  Recht  vor,
                                                                          insbesondere  für  Endverbraucher  bedeuten              dies  werden  personenbezogene  Daten  aus- mittels  eines  Selbstbeurteilungsbogens  (auch  von
                            2.5 Einschaltung  von  Geschäftspartnern  mit      können.  Daher  treffen  wir  zum  Wohle  aller     schließlich  zweckgebunden,  nach  den  Grund- beauftragten Dritten) die Einhaltung der Grundprinzi-
                                  Mittler- oder Repräsentanten Funktion   Marktteilnehmer  weder  schriftlich  noch  münd-         sätzen  der  Datenvermeidung  und  Datenspar- pien dieses „Code of Conduct“ abzufragen bzw. sich
                              Werden seitens RAFI-Geschäftspartner zur Ein-  lich wettbewerbswidrige Absprachen und stim-          samkeit sowie im Einklang mit den gesetzlichen  durch den Geschäftspartner bestätigen zu lassen.
                              leitung  oder  Abwicklung  einer  Geschäftsbezie-  men  uns  nicht  über  wettbewerbsrelevante  In-  Vorschriften verarbeitet.                Hinweise  auf  die  Geltung  gesetzlicher  Vorschriften
                              hung externe Berater, insbesondere solche mit   formationen  mit  Wettbewerbern,  Lieferanten                                                 haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
                              Mittler-  oder  Repräsentationsfunktion,  einge-  oder Kunden ab.                                  2.13 Sicherheit in der Supply Chain        derartige  Klarstellung  gelten  daher  die  gesetzlichen
                              schaltet, ist uns dies im Vorfeld mitzuteilen. In                                                    RAFI  verfolgt  das  Ziel  sicherzustellen,  dass  Vorschriften,  soweit  sie  in  diesem  „Code  of  Con-
                              jedem  Fall  sind  die  jeweils  anwendbaren  ge-   2.9 Untersagung von Insidergeschäften und        sämtliche  Betriebs-  und  Verarbeitungsorte,  an  duct“  nicht  unmittelbar  abgeändert  oder  ausdrück-
                              setzlichen  Vorschriften  zwingend  zu  beachten.          Behandlung von Geschäftsinformationen     denen für RAFI bestimmte Produkte hergestellt,  lich ausgeschlossen werden.
                              Von unseren Geschäftspartnern ist insbesonde-  RAFI  bekennt  sich  zur  Verhinderung  sog.  Insi-   ver- oder bearbeitet, gelagert und/oder verladen  RAFI ist berechtigt, den vorliegenden „Code of Con-
                              re sicherzustellen, dass eine an Berater zu be-  dergeschäfte.  Dies  bedeutet,  dass  unterneh-     werden  bzw.  an  denen  Dienstleistungen  für  duct“ jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu
                              zahlende  Vergütung  nicht  als  Korruptionsmittel   mensinterne und zumeist nicht öffentliche Infor-  RAFI erbracht werden, im Rahmen einer integ- ändern.  Über  künftige  Änderungen  werden  die  Ge-
                              missbraucht  und  ausschließlich  für  tatsächlich   mationen  vertraulich  behandelt  und  nicht  für   ren, zuverlässigen und sicheren Lieferkette vor  schäftspartner  im  Einzelfall  direkt  und/oder  durch-
                              und nachweislich erbrachte Beratungs- und Ver-  den  Erwerb  oder  die  Veräußerung  von  Aktien,    unbefugten  Zugriffen  Dritter  geschützt  sind.  elektronische Mitteilung informiert.
                              mittlungsleistungen  geleistet  wird.  Ein  wichti-  anderen Wertpapieren oder Finanzinstrumenten    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Standards
                              ges Merkmal hierfür ist ein angemessenes Ver-  genutzt  oder  weitergeben  werden.  Wir  ver-        in der IT- und Datensicherheit.          Folgen bei Verstößen gegen den RAFI „Code of
                              hältnis  zwischen  der  zu  leistenden  Vergütung   pflichten uns folglich, börsenkursrelevante (Insi-                                        Conduct"
                              und der zu tätigenden Leistung bzw. Arbeit.  der-)  Informationen  stets  unter  Berücksichti-     2.14 Arbeitnehmervertretung                Im Falle schwerwiegender Verstöße führen Compli-
                                                                          gung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu be-         Wir bekennen uns offen dazu, mit Gewerkschaf- ance Officer, lokale Personalleitung oder Fachkräfte
                            2.6 Verbot  der  Geldwäsche  und  Finanzierung        handeln.  Geschäftsinformationen,  wie  Daten    ten  und  Arbeitnehmervertretungen  vertrauens- für Arbeitssicherheit angemessene Untersuchungen
                                  von terroristischen Organisationen      und  Berichte  über  Geschäftstätigkeiten  o.  Ä.,       voll, interessengerecht und  transparent zusam- durch.
                              Geldwäsche  liegt  vor,  wenn  illegal  erworbene   werden stets wahrheitsgetreu und im Einklang     menzuarbeiten.  Wir  respektieren  das  Grund- Handlungen,  die  gegen  diese  Richtlinie  verstoßen
                              finanzielle Mittel oder andere unrechtmäßig be-  mit  den  jeweils  geltenden  Gesetzen  veröffent-  recht aller Beschäftigten, sich an solchen Verei- werden umgehend korrigiert. Es können Disziplinar-
                              zogene  Vermögensgegenstände  dem  legalen   licht.                                                  nigungen  zu  beteiligen  oder  solche  zu  bilden.  maßnahmen eingeleitet werden, die bis hin zur Be-
                              Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung deren                                                      Wird dieses Recht durch lokale Gesetze einge- endigung  des  Beschäftigungsverhältnisses  führen
                              Herkunft  zugeführt  werden.  Terrorismusfinan-   2.10 Umgang mit Unternehmensvermögen               schränkt,  unterstützen  wir  legale  Alternativen  können.  Die  Anzeige  von  Verstößen  gegen  diese
                              zierung liegt vor, wenn finanzielle oder sonstige   Materielles und immaterielles Vermögen ande-     einer                                    Richtlinie ziehen keinerlei nachteilige Auswirkungen
                              Mittel  aufgewendet  und  bereitgestellt  werden,   rer Unternehmen wird von RAFI stets geachtet.    Arbeitnehmervertretung.                  auf  das  Beschäftigungsverhältnis  nach  sich.  Eine
                              um  terroristische  Organisationen,  Vereinigun-  Unsere Beschäftigten, die im Rahmen der Ge-                                                 entsprechende  Whistleblowing-Richtlinie  ist  imple-
                              gen oder Straftaten zu unterstützen.        schäftsbeziehung mit Betriebsvermögen Dritter          2.15 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhand-  mentiert.
                                                                          zu  tun  haben,  behandeln  dieses  pfleglich  und           lungen                               Zum Teil ist auch RAFI gegenüber seinen Geschäfts-
                              RAFI bucht sowohl eingehende als auch ausge-  setzen es nicht missbräuchlich oder für private        RAFI  verpflichtet  sich,  im  Rahmen  lokaler  Ge- partnern dazu verpflichtet, gleichlautende, wie in die-
                              hende Zahlungen direkt den jeweils korrespon-  Zwecke ein.                                           setze und Bestimmungen, den Mitarbeitern das  sem  „RAFI  Code  of  Conduct“  ausgeführte  Grund-
                              dierenden Leistungen zu. Außerdem stellen wir                                                        Recht auf Versammlungsfreiheit, Gewerkschaf- prinzipien  zu  erfüllen  und  diese  auch  innerhalb  der
                              sicher,  dass  keine  geltenden  gesetzlichen  Be-   2.11 Informationssicherheit  und  Schutz  von      ten beizutreten und sich an Tarifverhandlungen  Lieferkette  weiterzureichen  bzw.  deren  Einhaltung
                              stimmungen  gegen  Geldwäsche  oder  Terrorfi-         geistigem Eigentum                            zu beteiligen, zu gewähren.              sicherzustellen.
                              nanzierung verletzt und oder mit derartigen Un-  RAFI  respektiert  Patente,  Betriebs-  und  Ge-                                             Aufgrund dessen liegt es in alleinigem Ermessen von
                              ternehmen  Geschäftsbeziehungen  unterhalten   schäftsgeheimnisse  sowie  Know-how  seiner                                                    RAFI, Geschäfts- oder Lieferbeziehung zu einem Ge-
                              werden.                                     Geschäftspartner.  Ohne  deren  ausdrückliche        Schulungen sowie Kontroll- und Änderungsvor- schäftspartner  durch  eine  außerordentliche  Kündi-
                                                                          vorherige schriftliche Zustimmung werden die-        behalt                                       gung zu beenden, sollte dieser gegen eine der oben
                            2.7  Zölle, Steuern und Exportkontrolle       se von RAFI weder veröffentlicht noch an Dritte      Um die Umsetzung der Grundprinzipien und die Ein- ausgeführten Prinzipien verstoßen. Dessen ungeach-
                              Als Unternehmen, das global agiert und grenz-  weitergegeben. Um die Gefahr der Nutzung von      haltung dieses „Code of Conduct“ zu gewährleisten,  tet behält sich RAFI das Recht vor, alternative Maß-
                              überschreitende Liefer- und Geschäftsbeziehun-  Plagiaten und gefälschten Materialien vorzubeu-  schulen  wir  unsere  Beschäftigten  nachweisbar  und  nahmen  zu  ergreifen,  wenn  und  soweit  der  betref-
                              gen unterhält, erkennt RAFI an, dass gerade der   gen,  betreibt  RAFI  einen  wirksamen  Prozess,   kontinuierlich.                          fende Geschäftspartner zur Abwendung vorgenann-
                              grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr durch   diese zu identifizieren. Hierbei entdeckte Plagia-  RAFI behält sich das Recht vor, die Einhaltung der in  ter  Konsequenzen  plausibel  nachweisen  kann,  dass
                              Exportkontrollen  gewissen  Beschränkungen,   te  oder  gefälschte  Materialien  werden  nicht   diesem „Code of Conduct“ ausgeführten Grundprin- er den Verstoß unverzüglich abgestellt und taugliche
                              Genehmigungsvorbehalten,   Verboten   oder   weiterverarbeitet                                   zipien  bei  Geschäftspartnern  durch  Experten  und/  Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Ver-
                              sonstigen  Überwachungsmaßnahmen  unter-    und  der  Originalteilehersteller  (OEM)  oder  die   oder selbst vor Ort zu überprüfen. Bei einer solchen  stöße implementiert hat.
                              liegt.  Insofern  verpflichten  wir  uns  zur  Einhal-  zuständigen Strafverfolgungsbehörden benach-
                              tung aller anwendbaren Vorschriften für den Im-  richtigt. RAFI hält alle nationalen Gesetze zum
                              port  und  Export  unserer  Güter,  Dienstleistun-  Verkauf seiner Produkte an Nicht-OEM-Kunden   Berg, 22.Juni 2022
                              gen und Informationen sowie des Zoll-, Außen-  ein und stellt deren gesetzeskonforme Nutzung
                              wirtschafts- und Steuerrechts.              vertraglich sicher.

                                                                                                                                                      Dr. Lothar Seybold              Lothar Arnold
                                                                                                                                                      CEO                             CFO
   57   58   59   60   61   62   63   64   65   66   67